Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Ver­anstaltungen

GELTUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln Verträge, die die Vermietung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels für Veranstaltungen wie Bankette, Seminare, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen regeln. Sie umfassen auch alle zusätzlichen Leistungen und Lieferungen des Hotels im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen.

1.2 Die Vermietung oder Weitergabe der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde kein Verbraucher ist und § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abgedungen wird.

1.3 Die Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart werden.

VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

2.1 Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt zustande, wenn das Hotel den Antrag des Kunden annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Annahme in Textform zu bestätigen.

2.2 Das Hotel übernimmt die Haftung für Schäden, die durch sein Verschulden an Leben, Körper oder Gesundheit entstehen. Ebenso haftet es für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Hotels zurückzuführen sind, sowie für Verletzungen vertraglicher Pflichten. Auch die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels wird gleichgestellt. Weitere Schadensansprüche, sofern nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Probleme oder Mängel bei den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel sich bemühen, diese nach Kenntnisnahme oder unverzüglicher Rüge des Kunden zu beheben. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden zu minimieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig über die Möglichkeit eines außergewöhnlich hohen Schadens zu informieren.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in der Regel innerhalb des Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels.

LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel muss die vereinbarten Leistungen erbringen, die der Kunde bestellt hat.

3.2 Der Kunde muss die vereinbarten oder geltenden Preise des Hotels für die in Anspruch genommenen Leistungen zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragt und von Dritten erbracht werden, die vom Hotel verauslagt werden. Dies schließt insbesondere Forderungen von Urheberrechtsvertretungsgesellschaft ein.

3.3 Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die gemäß dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst zu entrichten sind, wie beispielsweise die Kurtaxe. Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändern oder lokale Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss eingeführt, geändert oder abgeschafft werden, werden die Preise entsprechend angepasst. Diese Anpassung gilt nur für Verträge mit Verbrauchern, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Die Rechnungen des Hotels sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Zahlung auf Rechnung muss der Betrag, sofern nicht anders vereinbart innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug beglichen werden.

the Farmhouse № 50 GmbH | Lengericher Landstraße № 50 | 49078 Osnabrück | GF: Melanie Barlag | Amtsgericht Osnabrück | HRB 218518 | Finanzamt Osnabrück | StNr: 66/200/72023

3.5 Das Hotel kann vom Kunden bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkarte verlangen, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie. Die Höhe und die Zahlungstermine der Vorauszahlung können im Vertrag schriftlich festgelegt werden. Für Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit Pauschalreisen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 In bestimmten Situationen, wie einem Zahlungsrückstand des Kunden oder einer Erweiterung des Vertragsumfangs, kann das Hotel auch nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Abschnitt 3.5 bis zur vollen Vergütung erhöhen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Rücktrittsrechte und Vertragsaufhebungen müssen schriftlich vereinbart werden.

4.2 Falls ein kostenfreier Rücktrittstermin vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin davon Gebrauch macht.

4.3 Wenn kein Rücktrittsrecht vereinbart oder dieses bereits erloschen ist, und das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde. Das Hotel wird die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen berücksichtigen. Die ersparten Aufwendungen können gemäß den entsprechenden Abschnitten pauschalisiert werden. Dem Kunden steht es frei zu beweisen, dass die Forderung nicht oder nicht in der geforderter Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht es frei zu belegen, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4 Wenn der Kunde zwischen der 8. Und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurücktritt, kann das Hotel zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speiseumsatz in Rechnung stellen. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt beträgt dieser Betrag 70% des Speisenumsatzes.

4.5 Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt durch die Multiplikation des vereinbarten Menüpreises mit der Anzahl der Teilnehmer. Falls kein Preis für das Menü festgelegt wurde, wird der Preis des vergleichbar preiswertesten Menüs verwendet.

4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Das Hotel behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der innerhalb einer vereinbarten Frist kostenfrei zurücktreten kann und andere Kunden Interesse an den gebuchten Veranstaltungsräumen zeigen. Ebenso kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgerecht geleistet wird, trotz angemessener Nachfrist seitens des Hotels.

5.2 Wenn die vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Abschnitt 3.6 und oder Abschnitt 3.7 auch nach Ablauf einer angemessenen Frist, die vom Hotel gesetzt wurde, nicht geleistet wird, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels führt nicht zu einem Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, wenn das Hotel aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurücktritt. Dies kann unter anderem geschehen, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen. Veranstaltungen oder Räume unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden, das Hotel berechtigten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann. Der Zweck oder Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig sind oder ein Verstoß gegen vorher festgelegte Bedingungen vorliegt.

5.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz im Falle eines berechtigten Rücktritts des Hotels.

ÄNDERUNG DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung des Hotels. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl, jedoch mindestens 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl.

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmer um mehr als 5% muss dem Hotel rechtzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, schriftlich mitgeteilt werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl, jedoch mindestens 95% der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Die Regelung in Absatz 6.1 ist entsprechend anzuwenden.

6.3 Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% kann das Hotel die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung möglicher abweichender Raummieten, austauschen, es sei denn, dies wäre für den Kunden unzumutbar.

6.4 Wenn sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung verschieben und das Hotel diesen Änderungen zustimmt, kann das Hotel die zusätzliche Leistung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel ist für die Verschiebung verantwortlich.

MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

7.1 Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitgebracht werden, es sei denn, es wurde eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen. In solchen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

TECHNISCHE EINRICHTUNG UND ANSCHLÜSSE

8.1 Wenn das Hotel auf Anfrage des Kunden technische oder andere Einrichtungen von Dritten beschafft, geschieht dies im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für die sorgfältige Nutzung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen. Zudem befreit der Kunde das Hotel von jeglichen Ansprüchen Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Einrichtung.

8.2 Um eigene elektrische Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels zu verwenden, ist die Zustimmung des Hotels erforderlich. Etwaige Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, die durch die Verwendung dieser Geräte entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern das Hotel nicht verantwortlich ist. Die entstehenden Stromkosten durch die Nutzung der eigenen elektrischen Anlagen können vom Hotel pauschal erfasst und berechnet werden.

8.3 Der Kunde darf nach Genehmigung des Hotels seine eigenen Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen nutzen. Das Hotel kann hierfür eine Anschlussgebühr erheben.

8.4 Wenn durch die Nutzung eigener Anlagen des Kunden geeignete Einrichtungen des Hotels ungenutzt bleiben, kann eine Ausfallvergütung in Rechnung gestellt werden.

8.5 Störungen an den technischen oder anderen Einrichtungen, die vom Hotel bereitgestellt werden, werden so schnell wie möglich behoben. Zahlungen können nichteinbehalten oder reduziert werden, sofern das Hotel nicht für diese Störungen verantwortlich ist.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

9.1 Die persönlichen Gegenstände des Kunden, die in den Veranstaltungsräumen oder im Hotel mitgeführt werden, befinden sich auf eigenes Risiko. Das Hotel haftet nicht für den Verlust, Beschädigung oder Untergang dieser Gegenstände, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren. Zudem sind Fälle, in denen die Verwahrung der Gegenstände eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsausschlussregelung ausgenommen.

9.2 Das mitgebrachte Dekorationsmaterial muss den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Das Hotel kann einen behördlichen Nachweis dafür verlangen. Falls kein solcher Nachweis erbracht wird, behält sich das Hotel das Recht vor, bereits platziertes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Vor der Aufstellung und Anbringung von Gegenständen sollte eine Abstimmung mit dem Hotel erfolgen, um mögliche Beschädigungen zu vermeiden.

9.3 Nach Abschluss der Veranstaltung müssen mitgebrachte Ausstellungs- oder andere Gegenstände umgehend entfernt werden. Sollte der Kunde dies versäumen, behält sich das Hotel das Recht vor, die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden durchzuführen. Falls die Gegenstände im Veranstaltungsraum verbleiben, kann das Hotel eine angemessene Nutzungsentschädigung für die Dauer der Zurückhaltung des Raumes berechnen.

HAFTUNG DES KUNDEN

10.1 Als Unternehmer ist der Kunde für alle Schäden an Gebäude oder Inventar verantwortlich, die durch den Veranstaltungsteilnehmer/Besucher/Mitarbeiter oder an Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.

10.2 Das Hotel behält sich das Recht vor, vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder ähnlichen zu verlangen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Annahme des Angebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind nicht gültig.

11.2 Der Erfüllungs- und Zahlungsort sowie der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselstreitigkeiten, im kaufmännischen Verkehr ist Osnabrück. Sollte ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllen und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, so gilt Osnabrück als Gerichtsstand.

11.3 Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4 Falls einzelne Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sind oder werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben in Kraft.