Allgemeine Geschäfts­bedingungen für den Hotel­aufnahme­vertrag

GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle damit verbundenen Leistungen des Hotels betreffen. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst verschiedene Vereinbarungen wie Beherbergungs-, Gastaufnahme- und Hotelzimmerverträge.

1.2 Die Untervermietung oder Nutzung der Zimmer für andere Zwecke als die Beherbergung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird; es sei denn, der Kunde ist kein Verbraucher gemäß § 13 BGB.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart wurde.

VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt zustande, wenn das Hotel den Antrag des Kunden annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel verpflichtet sich, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde muss die vereinbarten oder geltenden Preise des Hotels für die Zimmerüberlassung und alle zusätzlichen Leistungen zahlen. Dies schließt auch Leistungen ein, die der Kunde direkt oder über das Hotel von Dritten beauftragt und vom Hotel vorgestreckt werden. Dies schließt insbesondere Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften ein.

3.3 Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die gemäß dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst zu entrichten sind, wie beispielsweise die Kurtaxe. Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändern oder lokale Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss eingeführt, geändert oder abgeschafft werden, werden die Preise entsprechend angepasst. Diese Anpassung gilt nur für Verträge mit Verbrauchern, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel behält sich das Recht vor, einer nachträglichen Verringerung der gebuchten Zimmeranzahl, der Hotelleistungen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder die anderen Leistungen des Hotels entsprechend erhöht.

3.5 Die Rechnungen des Hotels sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Zahlung auf Rechnung muss der Betrag, sofern nicht anders vereinbart innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug beglichen werden.

the Farmhouse № 50 GmbH | Lengericher Landstraße № 50 | 49078 Osnabrück | GF: Melanie Barlag | Amtsgericht Osnabrück | HRB 218518 | Finanzamt Osnabrück | StNr: 66/200/72023

3.6 Das Hotel kann vom Kunden bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkarte verlangen, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie. Die Höhe und die Zahlungstermine der Vorauszahlung können im Vertrag schriftlich festgelegt werden. Für Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit Pauschalreisen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In bestimmten Situationen, wie einem Zahlungsrückstand des Kunden oder einer Erweiterung des Vertragsumfangs, kann das Hotel auch nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Abschnitt 3.6 bis zur vollen Vergütung erhöhen.

3.8 Das Hotel behält sich das Recht vor, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Abschnitt 3.6 für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, sofern eine solche Zahlung noch nicht gemäß Abschnitt 3.6 und/oder Abschnitt 3.7 erfolgt ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen elektronisch übermittelt werden.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Der Kunde kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Rücktrittsrechte und Vertragsaufhebungen müssen schriftlich vereinbart werden.

4.2 Falls ein kostenfreier Rücktrittstermin vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin davon Gebrauch macht.

4.3 Wenn kein Rücktrittsrecht vereinbart oder bereits erloschen ist und das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde.  Das Hotel berücksichtigt dabei Einnahmen aus anderweitiger Zimmervermietung und ersparte Aufwendungen. Falls die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, kann das Hotel die ersparten Aufwendungen pauschal abziehen. In diesem Fall muss der Kunde 90% des vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zahlen. Der Kunde kann nachweisen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Das Hotel behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der innerhalb einer vereinbarten Frist kostenfrei zurücktreten kann und andere Kunden Interesse an den gebuchten Zimmern zeigen. Ebenso kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgerecht geleistet wird, trotz angemessener Nachfrist seitens des Hotels.

5.2 Wenn die vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Abschnitt 3.6 und oder Abschnitt 3.7 auch nach Ablauf einer angemessenen Frist, die vom Hotel gesetzt wurde, nicht geleistet wird, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Das Hotel behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurückzutreten, wie z.B. bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die die Vertragserfüllung unmöglich machen. Sowie bei irrführender Buchung von Zimmer oder Räumen, durch falsche Angaben oder Verschweigen wichtiger Informationen wie Identität des Kunden, Zahlungsfähigkeit oder Zweck des Aufenthaltes; wenn das Hotel berechtigten Grund zur Annahme hat, dass die Nutzung der Leistungen den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder  das Ansehen des Hotels gefährden könnte, ohne dass dies dem Hotel zuzurechnen ist; wenn der Zweck des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder bei Verstoß gegen die genannten Bestimmungen in Abschnitt 1.2.

5.4 Der rechtmäßige Rücktritt des Hotels führt nicht zu einem Schadenersatzanspruch seitens des Kunden.

ZIMMERBEREITSTELLUNG,-ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

6.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart.

6.2 Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung, und es besteht kein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.3 Am Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt sein. Falls die Zimmer nach dieser Zeit noch genutzt werden, kann das Hotel bis 17:00 Uhr 50 % des vollen Logi Preis und ab 17:00 Uhr 100 % in Rechnung stellen. Dies begründet keine weiteren vertraglichen Ansprüche des Kunden, es sei denn, er kann nachweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel übernimmt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen des Hotels verursacht werden, einschließlich Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Pflichten sind entscheidend für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung. Eine Verletzung dieser Pflichten durch das Hotel oder seine Vertreter wird gelichgestellt. Weitere Schadensansprüche sind, sofern nicht anders in Abschnitt 7 geregelt, ausgeschlossen. Wenn es zu Problemen oder Mängeln bei den Hotelleistungen kommt, wird das Hotel sich bemühen, diese zu beheben, sobald es davon erfährt oder der Kunde dies unverzüglich meldet. Der Kunde sollte sein Bestes tun, um zur Behebung des Problems beizutragen und Schäden möglichst gering zu halten.

7.2 Das Hotel übernimmt die Haftung für mitgebrachte Gegenstände gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Es wird empfohlen, den Zimmersafe oder Hotelsafe zu nutzen. Wenn der Kunde Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800 € oder andere Gegenstände im Wert von mehr als 3.500 € aufbewahren möchte, muss dies in einer separaten Vereinbarung mit dem Hotel festgelegt werden.

7.3 Wenn dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, auch gegen Gebühr, entsteht dadurch kein Verwahrungsvertrag. Das Hotel haftet nur gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 7.1, für Verlust oder Beschädigung von auf dem Hotelgelände abgestellten oder rangierenden Kraftfahrzeugen und deren Inhalt.

7.4 Die Nachrichten der Kunden werden sorgfältig behandelt. Das Hotel kann nach Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und gegebenenfalls gegen Gebühr die Weiterleitung von Post und Paketen übernehmen. Die Haftung des Hotels erfolgt gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 7.1.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind nicht gültig.

8.2 Der Erfüllungs- und Zahlungsort sowie der ausschließliche Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Osnabrück. Falls der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Osnabrück als Gerichtsstand.

8.3 Es gilt deutsches Recht, und die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Das Hotel weist gemäß gesetzlicher Verpflichtung darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt an diesem Verfahren teil. Weitere Informationen zur OS-Plattform gemäß Art. 14 Abs. 2 ODR-Verordnung sind verfügbar.